Erstinformation / Statusbezogene Informationen
Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß §15 VersVermV und §12 FinVermV:
Ihr zuständiger Berater:
Frank Schmidt
Schönhauser Str. 59
D-50968 Köln
Telefon: 0221 - 45 33 37 87
Telefax: 0221 - 45 33 37 86
E-Mail: info@casaconvent.de
Beratung und Vergütung:
Die Tätigkeit beinhaltet auch Beratung. Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:
- konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden oder als
- in den Versicherungsprämien enthaltene Provision - einer sogenannten Courtage -, die vom jeweiligen Produktanbieter ausgezahlt wird oder als
- Kombination aus beidem
Dies ist letztlich abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungs- und Finanzanlageprodukten, welche vermittelt werden.
Im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung erfolgt die Vergütung ausschließlich durch Zuwendungen von Dritten (Produktgeber, Kooperationspartner), welche auch behalten werden dürfen.
Informationen zur Registrierung
Das Einzelunternehmen ist tätig als:
Versicherungsmakler nach §34d Abs.1 GewO
Finanzanlagenvermittler nach §34f Abs.1 S.1 Nr. 1 GewO
Immobiliardarlehensvermittler nach §34i Abs.1 S.1 GewO
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Industrie- und Handelskammer zu Köln
Unter Sachsenhausen 10 - 26, 50667 Köln
Tel. 0221 - 16 40 - 0
Fax 0221 - 16 40 - 12 90
E-Mail: service@koeln.ihk.de
Internet: www.ihk-koeln.de
Diese Angaben können Sie überprüfen bei dem
Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Tel: 0180 - 600 58 50
(20 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, höchstens 60 Cent/Min aus Mobilfunknetzen)
Internet: www.vermittlerregister.info
Ihr zuständiger Berater ist als Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f Absatz 1, Satz 1 GewO durch die IHK Köln, Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln tätig.
Diese Erlaubnis nach § 34f GewO beinhaltet die Befugnis, Anlageberatung oder die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über
- Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GewO).
auszuüben.
Information über Vergütungen und Zuwendungen Dritter
Ihr zuständiger Berater ist kein Honorar-Finanzanlagenberater im Sinne des § 34h GewO. Sie müssen deshalb für eine Anlageberatung oder Vermittlung zu Finanzanlagen gem. § 34f GewO kein Honorar oder ein sonstiges Beratungsentgelt unmittelbar an Ihren Berater zahlen, sofern Sie dies nicht ausdrücklich mit ihm vereinbart haben.
Die Vergütung Ihres Beraters für eine Anlageberatung oder Vermittlung erfolgt im Falle einer Transaktion (Order) durch Zuwendungen des Produktgebers bzw. des Vertragspartners aus den Kosten des Produkts bzw. der Transaktion (Zuwendungen Dritter). Diese Zuwendungen dürfen vom Berater als Vergütung angenommen und behalten werden. Ein Anspruch auf Herausgabe gem. §§ 667, 675 BGB (Geschäftsbesorgung) besteht nicht.
Einzelheiten zu den erhaltenen oder gewährten Zuwendungen können Sie den ex ante und ex post Kosteninformationen entnehmen. Vor jeder Ordererteilung erhalten Sie vorab (ex ante) eine Kosteninformation. Die Information ist in Produkt- und Dienstleistungskosten unterteilt und beinhaltet auch die an Ihren Berater gezahlten Zuwendungen sowie etwaige Fremdwährungskosten. Die anfänglichen, laufendenden und Ausstiegskosten werden einzeln und als Gesamtkosten in Euro und Prozent aufgeführt sowie die Auswirkungen der Gesamtkosten auf die Rendite dargestellt.
Sie erhalten außerdem während der gesamten Produktlebensdauer einmal jährlich eine konkrete Kosteninformation über die von Ihnen über den Berater erworbenen Finanzanlagen.
Vertragsinformationen
Ihr zuständiger Berater erbringt für Sie auf Wunsch Anlageberatungs- und Anlagevermittlungsleistungen zu Finanzanlagen. Der Beratungs- bzw. Vermittlungsvertrag kommt stillschweigend durch schlüssiges Verhalten des Beraters und Ihnen zustande. Anlageberatung und Anlagevermittlung sind anlassbezogene, punktuell erbrachte Dienstleistungen, Die Pflichten des Beraters aus diesem Vertrag enden automatisch:
- bei der Anlageberatung mit Ihrer Anlageentscheidung
- bei der Anlagevermittlung mit der Entscheidung des Produktpartners zur Auftragsannahme/-ablehnung.
Eine nachvertragliche Überwachungs- oder Betreuungspflicht des Beraters besteht nicht.
Der Berater nimmt keine regelmäßige Überprüfung der Geeignetheit der von ihm empfohlenen oder vermittelten Finanzanlagen vor. Die fortlaufende Überwachung und etwaige Überprüfung der Anlagen obliegt ausschließlich Ihnen.
Emittenten- und Anbieterangebot
Eine Liste der Emittenten und Anbieter, zu denen der Berater Ihnen Anlageberatungs- und Anlagevermittlungsleistungen anbietet, können Sie auf dieser Seite herunterladen.
Kommunikationswege
Die Kommunikation zwischen Ihnen und dem Berater bei der Beratung oder Vermittlung zu Finanzanlagen kann ausschließlich im persönlichen Gespräch, telefonisch, auf dem Postweg, per Fax oder per Email erfolgen. Eine Kommunikation über soziale Medien (z.B. Facebook, Xing) sowie Nachrichtendienste (z.B. WhatsApp, Signal, Twitter, SMS usw.) ist ausgeschlossen.
Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation
Nach § 18a FinVermV ist der Berater verpflichtet, alle Inhalte von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation (Fax, Email) mit Ihnen aufzuzeichnen, sobald sie sich auf die Beratung oder Vermittlung von Finanzanlagen beziehen. Dabei kommt es nicht drauf an, ob das Gespräch von Ihnen oder dem Berater veranlasst wurde. Die Aufzeichnung hat insbesondere die Teile zu umfassen, in denen die angebotene Anlageberatung oder Anlagevermittlung, die Risiken, die Ertragschancen oder die Ausgestaltung von bestimmten Finanzanlagen oder Gattungen von Finanzanlagen erörtert werden. Die Aufzeichnungspflicht gilt auch, wenn das Telefongespräch oder die elektronische Kommunikation nicht zum Abschluss eines solchen Geschäftes führt. Eine Kopie der Aufzeichnungen über diese Gespräche und Kommunikation werden Ihnen auf Anfrage über einen Zeitraum von 10 Jahren zur Verfügung gestellt.
Sie haben das Recht, der Aufzeichnung jederzeit zu widersprechen. Sofern Sie dies tun, darf der Berater für Sie jedoch keine telefonische oder mittels elektronischer Kommunikation veranlasste Anlageberatung oder Anlagevermittlung erbringen.
Die Kommunikation beschränkt sich in diesem Fall ausschließlich auf die Kommunikationswege, zu denen Sie Ihre Zustimmung erteilt haben. Eine Kommunikation mit dem Berater im persönlichen Gespräch sowie auf dem Postweg ist immer möglich.
Aufklärung zu Interessenkonflikten
Bei der Erbringung von Anlageberatungs- und Vermittlungsleistungen lassen sich Interessenkonflikte leider nicht immer ausschließen. Der Berater hat deshalb zu Ihrem Schutz organisatorische Maßnahmen zum Umgang mit Interessenkonflikten getroffen, über die er Sie nachfolgend informieren möchte.
Interessenkonflikte können zwischen dem Berater/seinen Mitarbeitern und Kunden, aber auch zwischen Kunden untereinander bestehen.
Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben:
- aus dem eigenen Umsatzinteresse des Beraters am Absatz von Finanzanlagen (insbesondere bei der Anlageberatung oder etwaiger konzerneigener Produkte)
- beim Zusammentreffen von mehreren Kundenaufträgen
- bei Erhalt oder Gewähr von Zuwendungen (z.B. Abschluss-/Bestandsprovisionen/sonstige geldwerte Vorteile) von Dritten oder an Dritte im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder Anlagevermittlung für den Kunden
- durch erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern und Berater
- durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind (Insiderinformationen)
- aus privaten Investmentgeschäften von Mitarbeitern und Beratern;
- aus Beziehungen zu Emittenten oder Kunden
- aus Doppeltätigkeiten für Produktpartner und Kunden
Interessenkonflikte können dazu führen, dass der Berater nicht im bestmöglichen Interesse des Kunden handelt. Hierdurch kann der Kunde ggfs. einen finanziellen Nachteil erleiden. Um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen die Anlageberatung oder Anlagevermittlung beeinflussen, ist direkt der Berater für die Identifikation, die Vermeidung und das Management von Interessenkonflikten zuständig.
Im Einzelnen wurden unter anderem die folgenden Maßnahmen ergriffen:
Eigenes Umsatzinteresse an Anlageprodukte |
Schaffung organisatorischer Verfahren zur Wahrung des Kundeninteresses in der Anlageberatung: softwareunterstützte Beratung zur Berücksichtigung der Kundenangaben, Unterlassen von Vertriebsvorgaben, regelmäßige Mitarbeiterschulungen. |
Zusammentreffen mehrerer Kundenaufträge |
Bearbeitung der Kundenaufträge in der Reihenfolge ihres Eingangs |
Zuwendungen von oder an Dritte: |
Einrichtung und Kontrolle von Regelungen zur Annahme/Gewährung von Zuwendungen, ex ante und ex post-Kostenausweis an den Kunden; Erhalt und Gewähr von Zuwendungen von Dritten nur unter der Voraussetzung, dass diese den Kundeninteressen nicht entgegenstehen. |
erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern und Berater |
Kontrolle der Mitarbeiter zur Vermeidung von Provisionsschinderei, Einrichtung und Kontrolle angemessener Vergütungssysteme für Mitarbeiter, Unterlassen von Vertriebsvorgaben |
Erlangung von nicht öffentlich bekannten Informationen |
Errichtung von Informationsbarrieren, personelle Trennung, Führen einer Sperr- und Beobachtungsliste, Überwachung der Kunden- und Mitarbeitergeschäfte |
Beziehungen zu Produktpartnern |
Kontrolle der Marktüblichkeit der Produktkonditionen, Führen einer Sperr- und Beobachtungsliste; Regelmäßig Überwachung der Kunden- und Mitarbeitergeschäfte zu diesen Produkten; Informationsbarrieren |
Beziehungen zu Kunden |
Kontrolle der Marktüblichkeit der dem Kunden gewährten Konditionen; Überwachung der Kunden- und Mitarbeitergeschäfte; Informationsbarrieren |
Doppeltätigkeiten für Produktpartner und Kunden |
Errichtung von Informationsbarrieren, personelle Trennung, Überwachung der Kunden- und Mitarbeitergeschäfte, Kontrolle der Marktüblichkeit der Produktkonditionen |
Trotz der oben aufgezeigten Maßnahmen zur Bekämpfung der Interessenkonflikte kann nicht garantiert werden, dass Ihre Interessen in jedem Fall gewahrt werden. Es gibt außerdem Fälle, bei denen die ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um nach vernünftigem Ermessen zu gewährleisten, dass das Risiko der Beeinträchtigung von Kundeninteressen vermieden wird.
Alternative Streitbeilegung
Sofern im Falle einer Beschwerde ausnahmsweise keine einvernehmliche Lösung mit Ihnen gefunden werden kann, ist der Berater bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sie können sich an folgende Einrichtung wenden:
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg
Postanschrift:
Postfach 10 14 24
20009 Hamburg
Tel: 040 – 69 65 08 - 90
Fax: 040 – 69 65 08 - 91
E-Mail: kontakt@schlichtung-finanzberatung.de
Internet: www.schlichtung-finanzberatung.de
Weitere Adressen von Schlichtungsstellen und Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung erhalten Sie bei:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
Tel: 0228 - 41 08 - 0
Fax: 0228 - 41 08 - 15 50
E-Mail: poststelle@bafin.de
Internet: www.bafin.de
Informationen zur Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission hat gemäß der Richtlinie 2013/11/EU eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Diese OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
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